Kassenbuchführung ab 2017 - Was ändert sich für
Einzelhandel,
Gastronomie und
Handwerk? Zum 01.01.2017 stellt der Gesetzgeber an die
Kassenführung mit elektronischen Kassen neue Anforderungen. Ab spätestens dem 01.01.2017 muss sichergestellt sein, dass alle Einzelaufzeichnungen (
Einzelbewegungen, Kassenbon) in digitaler Form aufbewahrt werden und eine
maschinelle Auswertung im Zuge der Betriebsprüfung möglich ist. Bei
elektronischen Registrierkassen müssen
Tagesendsummen und alle Einzelbewegungen (Einzelbons) täglich aufgezeichnet und in maschinell auswertbarer Form für 10 Jahre (Dauer der Aufbewahrungsfrist) archiviert werden. Die meisten
Einzelhändler und Unternehmen, die Bargeld einnehmen, verwenden hierfür Registrierkassen oder PC-Kassen, obwohl in Deutschland keine grundsätzliche Pflicht zur
Kassenbuchführung mit
elektronischen Registrierkassen besteht. Sollten Sie Ihr
Kassenbuch handschriftlich führen, gibt es dafür
Kassenbuch Vorlagen in gedruckter Form im Schreibwarenhandel.
Kassenbuch Vorlagen und
Kassenbuch Muster in Excel (XLS) oder PDF Format zu ausfüllen finden Sie online vielfach zum Download, manchmal auch bei Ihrem
Steuerberater. Auch gibt es diverse Software und Service Anbieter, die es Ihnen ermöglichen ein elektronisches Kassenbuch online zu führen. Sprechen Sie mit uns als Ihrem
Steuerberater, ob für Ihr Geschäft der
Einsatz einer elektronischen Registrierkasse sinnvoll oder vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist.
Ein Steuerberater für Einzelhändler kann Ihnen weiterhelfen bei Fragen zur Kassenbuchführung, der Gewinnermittlung (
Bilanz für GmbHs als
Jahresabschluss) oder
Einnahme-Überschuss-Rechnung Die Steuerberatung Köln hilft Ihren Mandanten aus
Einzelhandel und
Kleingewerbe auch bei der
Kassenbuchführung,
Finanzbuchhaltung,
Lohnabrechnung.
Kontakt
Steuerberater Köln,
Karl-Heinz Kempf, Dipl.-Finanzwirt
Rolshover Str. 233
51105 Köln
Tel.: 0221-8305547
Fax: 0221-8304552
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