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„Eigentümer brauchen für die Planung von Sanierungsmaßnahmen einen verlässlichen Rahmen“, betonte Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland. Der Gesetzgeber habe richtigerweise das Gebäudeenergiegesetz und das Wärmeplanungsgesetz miteinander verzahnt. „Das GEG ist nach langem Gerangel beschlossen. Nun muss auch das Wärmeplanungsgesetz zügig folgen“, so Kaßler.

Für Eigentümer ist entscheidend, wann sie damit rechnen können, dass ihre Kommune einen Plan präsentiert, aus dem hervorgeht, wo künftig welche Form der Wärmeversorgung verfügbar sein soll. Denn erst wenn eine solche Planung vorliegt, sollen Eigentümer nach dem GEG verpflichtet sein, bei einer Heizungserneuerung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien zu heizen (wir haben berichtet). Genau die Fristen sind jedoch einer der großen Streitpunkte in den Debatten zum WPG: Der Regierungsentwurf sieht vor, dass Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan vorlegen müssen. Kleinere Gemeindegebiete sollen bis zum 30. Juni 2028 Zeit haben.

Die Bundestagsdrucksache finden Sie hier.

Link zur Originalmeldung: https://www.hausverwaltung-koeln.com/waermeplangesetz-im-bundestag/

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Hintergrund-Infos zum Wärmeplanungsgesetz (WPG)

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist ein wichtiger Schritt in Richtung Klimaneutralität in Deutschland. Es wurde im Deutschen Bundestag diskutiert und soll die Grundlage für eine klimafreundliche Wärmeversorgung schaffen1.

Das Wärmeplanungsgesetz sieht vor, dass alle Kommunen in Deutschland Wärmepläne erstellen müssen, die aufzeigen, wie eine klimafreundliche Wärmeversorgung erreicht werden kann1Diese Pläne sollen den Bürgern und Unternehmen wichtige Informationen für ihre Investitionsentscheidungen im Bereich der Wärmeversorgung liefern2.

Die Bundesregierung hat das Gesetz zur flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung beschlossen. Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral heizen2. Die kommunale Wärmeplanung wird als das richtige Instrument gesehen, um die Herausforderungen einer flächendeckenden klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 strategisch anzugehen3.

Es gab jedoch auch Kritik und Forderungen nach Änderungen am Gesetzentwurf. Experten forderten eine engere Verzahnung mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), mehr finanzielle Mittel und weniger Bürokratie. Sie mahnten an, dass mit dem WPG kein „Bürokratiemonster“ geschaffen werden dürfe, das alle Gebäude mitsamt Heiztechnik und Verbräuchen in einem einzigen Bestandskataster erfasse.

Was sind die Ziele des Wärmeplanungsgesetzes?

Die Ziele des Wärmeplanungsgesetzes sind vielfältig und zielen darauf ab, die Wärmeversorgung in Deutschland nachhaltiger und klimafreundlicher zu gestalten. Hier sind einige der Hauptziele:
  1. Klimaneutralität: Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität Deutschlands bis 2045. Es soll dazu beitragen, die CO2-Emissionen im Wärmesektor zu reduzieren.
  2. Kommunale Wärmeplanung: Alle Kommunen in Deutschland sollen Wärmepläne erstellen, die aufzeigen, wie eine klimafreundliche Wärmeversorgung erreicht werden kann. Diese Pläne sollen den Bürgern und Unternehmen wichtige Informationen für ihre Investitionsentscheidungen im Bereich der Wärmeversorgung liefern.
  3. Effizienzsteigerung: Durch die Planung und Umsetzung effizienter Wärmenetze soll der Energieverbrauch gesenkt werden.
  4. Förderung erneuerbarer Energien: Das Wärmeplanungsgesetz soll den Einsatz erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung fördern.
  5. Transparenz und Information: Die Wärmepläne sollen Transparenz schaffen und den Bürgern und Unternehmen wichtige Informationen für ihre Investitionsentscheidungen im Bereich der Wärmeversorgung liefern.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Umsetzung dieser Ziele von vielen Faktoren abhängt, einschließlich der Bereitschaft der Kommunen, diese Pläne zu erstellen und umzusetzen, sowie der Verfügbarkeit von Ressourcen und Technologien.

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